Konformität mit GoBD, GDPdU und KassSichV

Final ab dem 1. April 2021 müssen PC-Kassensysteme neuen Anforderungen vom Gesetzgeber genügen, den sogenannten Kassensicherungsverordnung. Diese fordert u.a. eine Belegausgabepflicht, eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und eine Exportfähigkeit nach DSFinV-K. Dies ist ergänzend zu den seit 1. Januar 2017 geltenden GoBD. Diese beinhalten folgende Grundsätze:

  • Kassenbewegungen müssen elektronisch erfasst werden,
  • Kassenbewegungen müssen unverdichtet und unveränderbar abgespeichert werden,
  • Kassenbewegungen müssen zehn Jahre digital archiviert werden,
  • für Steuerprüfer muss eine digitale Exportschnittstelle verfügbar sein

Wir können Sie beruhigen: Unser Warenwirtschaftssystem PS-WIN erfüllt alle diese Anforderungen!

Beachten Sie jedoch bitte: Die zehnjährige Archivierung wird zwar vom Programm vorgenommen, allerdings ist unbedingt ein Backup anzufertigen, falls etwaige Probleme auftreten (Festplatte defekt, Diebstahl, Feuer, etc). Dazu empfehlen wir unsere professionelle Datensicherung zu nutzen, die Ihnen diese Arbeit abnimmt.

Als TSE kommt derzeit eine Cloud-TSE vom Anbieter Deutsche Fiskal zum Einsatz.

 

Achtung vor der Zertifikatsfalle

Einige unserer Mitbewerber setzen bewusst und werbewirksam ein "Zertifikat" ein, dass die Konformität mit GoBD beweisen soll. Solch ein "Zertifikat" wird seitens des Finanzministeriums nicht ausgegeben bzw. akzeptiert (vergleiche dazu Ziffer 179 bis 181 der GoBD). Letztlich können Sie dies also nicht nutzen, um sich vor dem Finanzamt zu rechtfertigen.

 

Datenausgabe bei Steuerprüfung bis 2015 (GDPdU)

Bis zum Jahr 2015 gab es eine Verordnung, um Steuerprüfern Zugang zu Ihren Daten zu gewähren. Das wurde mittlerweile durch GoBD (siehe oben) abgelöst.

?

Benötigen Sie Hilfe?

06196 202 573 0

info@cph-software.de

Mo - Fr von 9:00 bis 18:00 Uhr
oder nach Absprache

Unsere Fernwartungssoftware
finden Sie hier: